In ihrer Replik machen die Beschwerdeführenden zudem geltend, die Zufahrt vom P.________weg werde an die westliche Grundstücksgrenze verschoben. An dieser Stelle weise das natürliche Terrain ein nicht unerhebliches Gefälle auf. Es sei aus den Plänen nicht ersichtlich, wie der P.________weg durch dieses Gefälle verlaufen solle. Die durch die Verlegung entstehenden Gefahren könnten somit nicht beurteilt werden. Durch den neuen Kurvenverlauf der Zufahrt werde die Verkehrssicherheit verschlechtert.