Dieser führt von der weiter östlich gelegenen Q.________strasse über die Parzelle Nr. A.________ am südwestlichen Bereich der Bauparzelle vorbei weiter durch die Landwirtschaftszone zum R.________weg. Beim P.________weg handelt es sich gemäss Angaben der Gemeinde um einen Privatweg. Zugunsten der Bauparzelle und zu Lasten der Parzelle Nr. A.________ besteht laut Grundbuch sei 1912 ein Wegrecht. Abzweigend vom P.________weg führt heute vom südwestlichen Rand der Bauparzelle eine befestigte Zufahrt zunächst westlich am Einfamilienhaus Nr. 6 vorbei in nördlicher Richtung zu den Gebäuden Nr. 6a und Nr. 6b.