_ steht direkt an der Grenze zur Bauparzelle ein Wohngebäude (Gebäude Nr. 8), das mit der auf der Bauparzelle stehenden Scheune (Gebäude Nr. 6a) zusammengebaut ist. Auf der Ostseite der Bauparzelle befindet sich die zur Wohnzone gehörende Parzelle Nr. K.________. An diese grenzt wiederum östlich die Parzelle Nr. L.________ der Beschwerdeführenden an. Auf den Parzellen Nr. L.________ und K.________ steht ein zusammengebautes Doppeleinfamilienhaus. Die Bauparzelle wird über den P.________weg erschlossen. Dieser führt von der weiter östlich gelegenen Q.________strasse über die Parzelle Nr. A._____