Es handle sich um eine bereits bestehende Erschliessung. Bestehende Erschliessungsanlagen genügten, wenn die zu erwartende Mehrbelastung verhältnismässig gering und die Verkehrssicherheit und Brandbekämpfung gewährleistet seien. Dies sei der Fall. Von einer Mehrbelastung könne nicht gesprochen werden. Wenn überhaupt könne sogar von einer Verbesserung der Situation durch die Verbreiterung der Durchfahrt die Rede sein. Die Fahrbahnbreite einer Einbahnstrasse müsse 3 Meter betragen. Folglich vermöge die Rüge, die Breite sei nicht genügend, nicht zu überzeugen.