f) Sowohl das ursprünglich im Februar 2019 eingereichte, als auch das korrigierte Baugesuchsformular 1.0 vom 19. März 2019 enthalten Angaben zu den Baukosten.9 Auch diese Rüge der Beschwerdeführenden ist unbegründet. Die Vorakten enthalten entgegen der Darstellung der Beschwerdeführenden zudem eine Kostenschätzung anhand des Gebäudevolumens.10