Die Abstände des geplanten Zweifamilienhauses zu den Nachbarparzellen sind auf allen Seiten eingetragen und vermasst. Die Grenzabstände sind zudem auch im Plan "Grundrisse" eingetragen. Das Regierungsstatthalteramt hat die drei erwähnten Pläne in Ziffer 4.1.2. seines Entscheides als bewilligte Pläne aufgelistet. Die Rüge der Beschwerdeführenden, es sei in den Baubewilligungsakten kein Situationsplan, aus dem sich die Grenzabstände ergeben, vorhanden gewesen, ist daher nicht nachvollziehbar. Im Übrigen zeigt der Umstand, dass die Beschwerdeführenden ihrer Einsprache eine Kopie des Situationsplans vom Mai 2019 beigelegt