Für den Situationsplan schreibt das Bewilligungsdekret keinen bestimmten Massstab vor; er wird in der Regel im Massstab 1:500 erstellt. Ein Umgebungsgestaltungsplan muss nur dann eingereicht werden, wenn besondere Vorschriften über die Umgebungsgestaltung bestehen oder wenn das Bauvorhaben Kinderspielplätze, grössere Spielflächen oder Aufenthaltsbereiche erfordert oder wenn das Bauvorhaben ein Baudenkmal, ein archäologisches Objekt oder ein anderes Objekt des besonderen Landschaftschutzes betrifft (Art. 14 Abs. 1 Bst.