b) Das Baugesuch ist der Gemeindeverwaltung auf dem amtlichen Formular einzureichen (Art. 34 Abs. 1 BauG). Es hat das Bauvorhaben in allen für die Beurteilung wesentlichen Punkten zu beschreiben. Lage, Gestaltung und Konstruktion sind zudem in Plänen darzustellen.4 Das Baubewilligungsdekret regelt in den Art. 10 ff. BewD5 Form und Inhalt der Baueingabe näher. Dem Baugesuch sind der Situationsplan, die Projektpläne und die allenfalls erforderlichen weiteren Unterlagen beizulegen (Art. 10 Abs. 3 BewD) und im Baugesuch sind unter anderem die Baukosten zu nennen (Art. 11 Abs. 1 Bst.