Sie seien nicht bereit, auf unbestimmte Zeit durch Bauschutt und Dreck zu fahren. Sie möchten auch wissen, an welchen Tagen die Abbrucharbeiten vorgenommen werden. Es müsse zudem sichergestellt werden, dass die emissionsintensiven Arbeiten zwischen 08.00 Uhr und 12.00 Uhr bzw. zwischen 13.30 Uhr und 17.00 Uhr vorgenommen würden. Schliesslich werde festgehalten, dass die Behauptung der Beschwerdegegnerschaft, das Baugesuch enthalte eine Kostenprognose mit kubischer Berechnung, aktenwidrig sei.