In ihrer Replik vom 4. Juni 2020 führen die Beschwerdeführenden weiter aus, die Beschwerdegegnerschaft habe mit ihrer Stellungnahme zur Einsprache und mit der Beschwerdeantwort nochmals zwei Situationspläne eingereicht. Darin sei der "Kurvenverlauf des Lochackerwegs" unterschiedlich dargestellt und das neu geplante Gebäude weise unterschiedliche Dimensionen auf (berechnet anhand von Messungen auf den Plänen). Es lägen somit widersprechende Situationspläne vor und der Umfang des Bauprojekts sei nicht klar. Es sei auch fraglich, ob der im Beschwerdeverfahren neu eingereichte Plan eine Projektänderung darstelle.