Deshalb habe die Vorinstanz das Ausmass bzw. die Auswirkungen des Bauprojekts auf ihre Liegenschaft nicht richtig abschätzen können und hätte daher ohne weitere Sachverhaltsabklärungen keine Baubewilligung erteilen dürfen. Aufgrund der vorhandenen, unvollständigen Baugesuchsunterlagen habe die Vorinstanz gar nicht prüfen können, ob das Bauprojekt mit den Bauvorschriften übereinstimme.