Die Beschwerdegegnerschaft hält mit Duplik vom 18. Juni 2020 an ihrem Antrag auf Abweisung der Beschwerde fest. Am 23. Juni 2020 reichten die Beschwerdeführenden eine Stellungnahme zur Duplik der Beschwerdegegnerschaft ein 4. Auf die Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Sachurteilsvoraussetzungen