3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland verzichtete unter Verweis auf die Vorakten mit Schreiben vom 19. März 2020 auf das Einreichen einer Vernehmlassung. Die Gemeinde Toffen und die Beschwerdegegnerschaft beantragen in ihren Stellungnahmen vom 6. April bzw. 8. April 2020 die Abweisung der Beschwerde. Mit Replik vom 4. Juni 2020 halten die Beschwerdeführenden an ihren in der Beschwerde gestellten Rechtsbegehren fest. Die Beschwerdegegnerschaft hält mit Duplik vom 18. Juni 2020 an ihrem Antrag auf Abweisung der Beschwerde fest.