2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 4. März 2020 Beschwerde bei der Bauund Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragen die Aufhebung des Gesamtentscheids vom 31. Januar 2020 und die Rückweisung des Baugesuches zur Neuauflage und Neubeurteilung an die Baubewilligungsbehörde. Eventualiter beantragen sie, die Baubewilligung sei mit der Auflage zu erteilen, dass die Zufahrt zum Grundstück der Beschwerdeführenden während und nach den Bauarbeiten durchgehend offengehalten und sichergestellt sein muss.