Belastung mit anderen Worten nicht Rechnung getragen wurde. Die tatsächliche Strahlung der adaptiven Antennen wird damit überschätzt und die Beurteilung ist auf der sicheren Seite.18 Dieses Vorgehen entspricht den Empfehlungen der Schweizerischen Gesellschaft der Lufthygiene-Fachleute (Cercl'Air)19 und des BAFU.20 Mit diesem Vorgehen wird die Einhaltung der Grenzwerte sichergestellt und es liegt kein Widerspruch zu den Anliegen der Umweltschutzgesetzgebung vor.