d) Gemäss der Stellungnahme der Abteilung Immissionsschutz des AUE vom 30. März 2020 beruht eine Baubewilligung für eine Mobilfunk-Basisstation auf den berechneten Angaben im Standortdatenblatt (SDB). Für eine Zustimmung müsse an allen Orten mit empfindlicher Nutzung (OMEN) der AGW eingehalten sein. Eine Abnahmemessung sei zu diesem Zeitpunkt gar nicht möglich. Das Ziel einer Abnahmemessung nach der Inbetriebnahme einer Mobilfunkanlage sei die Verifikation der berechneten Immissionsprognose. Diese Messung werde für den Netzbetreiber als Auflage in der Baubewilligung festgehalten. Die entsprechenden Arbeiten zur Definition einer verbindlichen Messempfehlung für 5G seien am Laufen.