b) Die Beschwerdegegnerin beruft sich in ihrer Stellungnahme auf die Information des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) an die kantonalen und städtischen NIS-Fachstellen mit Vollzugsempfehlungen zur Bewilligung und Messung von adaptiven Antennen und 5G. Zudem verweist sie auf den technischen Bericht des METAS vom 18. Februar 2020 zur Bestimmung von New Radio-5G-Sendeanlagen.