3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet2, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Neben den Verfahrensbeteiligten gab das Rechtsamt dem Amt für Umwelt und Energie (AUE), Abteilung Immissionsschutz, Gelegenheit zur Stellungnahme. Die Stadt Thun verweist in ihrer Stellungnahme vom 30. März 2020 auf die Vorakten und insbesondere auf ihren Entscheid und verzichtet auf eine weitergehende Stellungnahme. Über die Sistierung habe die BVD zu entscheiden.