Punkte definitiv geklärt" seien. Sie macht insbesondere geltend, dass kein "allgemein anerkanntes und geprüftes Messverfahren" für adaptive Antennen vorliege. Die Messempfehlung des Eidgenössischen Instituts für Metrologie (METAS) bzw. dessen Bericht sei nicht überprüfbar. Das "angebliche QS-System" basiere auf vergleichenden Angaben in den Standortblättern der Betreiberin mit denjenigen des BAFU: Letzteres verfüge nicht über die notwendigen Kapazitäten für "echte Messungen". Im Übrigen macht sie gesundheitliche Bedenken geltend. Auch die Haftpflichtfrage sei nach wie vor ungelöst.