1. Die Beschwerdegegnerin reichte am 13. Juni 2019 bei der Stadt Thun ein Baugesuch ein für den Umbau der bestehenden Mobilfunkanlage auf Parzelle Thun Strättligen Grundbuchblatt Nr. G.________. Die Parzelle liegt in der Zone für Wohnen/Arbeiten (W/A3+). Das Vorhaben umfasst gemäss den technischen Angaben den Ersatz der bestehenden drei Antennenkörper durch sechs neue Antennenkörper.1 Mit dem Antennentausch soll der neue Funkdienst 5G (New Radio) betrieben werden. Auch ist der Einsatz von adaptiven Antennen geplant. Gegen das Bauvorhaben erhob unter anderen die Beschwerdeführerin Einsprache. Mit Gesamtentscheid vom 30. Januar 2020 erteilte die Stadt Thun die Baubewilligung.