1. Der Sistierungsantrag der Gemeinde Heimberg wird abgewiesen. 2. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Der Bauentscheid der Gemeinde Heimberg vom 28. Januar 2020 wird aufgehoben. Die Sache wird zur Fortsetzung des Verfahrens im Sinne der Erwägungen an die Gemeinde Heimberg zurückgewiesen. 3. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben. 4. Die Gemeinde Heimberg hat der Beschwerdeführerin die Parteikosten im Betrag von Fr. 2'626.50 (inkl. Auslagen, exkl. Mehrwertsteuer) zu ersetzen. IV. Eröffnung