a) Die Beschwerde ist demzufolge gutzuheissen und der angefochten Bauabschlag aufzuheben. Die Gemeinde Heimberg hat im angefochtenen Entscheid zwar die Einspracherügen als unbegründet qualifiziert. Zudem hat sie das Bauvorhaben als zonenkonform eingeschätzt, die Erschliessung als genügend beurteilt und hinsichtlich der nichtionisierenden Strahlung festgestellt, der Anlagegrenzwert werde rechnerisch bei sämtlichen OMEN eingehalten. Ob die Gemeinde das Bauvorhaben umfassend geprüft hat, lässt sich dem Bauentscheid aber nicht entnehmen.