Umweltrechtskonforme Mobilfunkanlagen können unerwünschte Auswirkungen auslösen, obwohl von ihnen zurzeit keine erwiesene gesundheitliche Gefährdung ausgeht. Solche psychologischen Auswirkungen werden auch als ideelle Immissionen bezeichnet, welche grundsätzlich neben dem zivilrechtlichen Schutz durch planungs- und baurechtliche Vorschriften eingeschränkt werden können.14 Das aktuelle Baureglement der Gemeinde Heimberg sieht jedoch keine solchen Bestimmungen vor. Dass der geplante Standort weniger als 100 m von einem Wohnquartier entfernt ist, ist daher unerheblich, damit lässt sich kein Bauabschlag begründen. Im Übrigen hat die Gemeinde im angefochtenen Entscheid denn auch festgestellt,