Elektrosmog > Fachinformationen) 3/8 BVD 110/2020/23 Einhaltung der NISV-Grenzwerte nicht mit einer Gesundheitsgefährdung zu rechnen ist. Auch der "Bericht Mobilfunk und Strahlung" vom 18. November 2019 der Arbeitsgruppe Mobilfunk und Strahlung kommt diesbezüglich zu keinem anderen Ergebnis.7