gemacht. Die Nachweise und Begründungen, welche die Bauherrschaft eingereicht habe, vermögen die Baubewilligungsbehörde nicht zu überzeugen. Wie detailliert und intensiv die Bauherrschaft Alternativstandorte geprüft und gegeneinander abgewogen habe, gehe daraus nicht hervor. Die Baubewilligungsbehörde sehe bei der Bauherrschaft das wirtschaftliche Interesse im Vordergrund. Die Gemeinde wünsche sich eine bessere Koordination unter den verschiedenen Anbieterinnen und eine gemeinsame Nutzung der Antennenmasten im Zuge des Ausbaus auf 5G. Die Baubewilligungsbehörde beurteile den gewählten Standort als den falschen.