a) Die Gemeinde Heimberg hat den angefochtenen Bauabschlag damit begründet, sie sei der Ansicht, dass sich die geplante Mobilfunkanlage negativ auf die Gesundheit und das Wohlbefinden der Bevölkerung auswirken könne. Die Unschädlichkeit von Mobilfunkstrahlen sei nicht hinreichend bewiesen, weshalb gesundheitliche Risiken auch nicht ausgeschlossen werden könnten. Auch seien die Auswirkungen einer späteren Aufrüstung auf 5G nicht bekannt. Die Baubewilligungsbehörde respektiere den Fachbericht der kantonalen Abteilung Immissionsschutz, könne den vorgesehenen Standort aber nach wie vor nicht befürworten. Die neue Mobilfunkanlage stehe in einem Abstand von unter 100 m zu einem Wohnquartier.