Mit dem Verweis auf die Einsprachen, die "vollumfänglich aufrechterhalten" blieben und in welchen der Bauabschlag gefordert wurde, sowie den übrigen Ausführungen in der Eingabe vom 26. März 2020 ergibt sich jedoch, dass die Abweisung der Beschwerde beantragt wird. Die Gemeinde Heimberg stellt in ihrer Stellungnahme vom 3. April 2020 keinen Antrag zur Beschwerde, beantragt jedoch die Sistierung des Beschwerdeverfahrens bis zur Ausarbeitung einer 5G-Vollzugshilfe. 4. Auf die Rechtsschriften und Vorakten wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Eintreten