3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Dabei gab es auch der Beschwerdegegnerschaft die Gelegenheit, sich als Partei am Beschwerdeverfahren zu beteiligen. Mit Eingabe vom 26. März 2020 teilte diese mit, sie werde sich als Partei am Verfahren beteiligen. Sie stellt zwar explizit keinen Antrag zur Beschwerde. Mit dem Verweis auf die Einsprachen, die "vollumfänglich aufrechterhalten" blieben und in welchen der Bauabschlag gefordert wurde, sowie den übrigen Ausführungen in der Eingabe vom 26. März 2020 ergibt sich jedoch, dass die Abweisung der Beschwerde beantragt wird.