2. Dagegen reichte die Beschwerdeführerin am 28. Februar 2020 Beschwerde bei der Bauund Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragt die Aufhebung des Bauentscheids vom 28. Januar 2020. Die Gemeinde Heimberg sei anzuweisen, das Baugesuch zu bewilligen. 1/8 BVD 110/2020/23