1. Die Beschwerdeführerin reichte am 23. Februar 2018 bei der Gemeinde Heimberg ein Baugesuch ein für das Erstellen einer neuen Mobilfunkanlage mit entsprechenden technischen Einrichtungen auf Parzelle Heimberg Grundbuchblatt Nr. G.________. Die Parzelle liegt in der Gewerbezone Ga. Gegen das Bauvorhaben erhoben die Beschwerdegegnerinnen und Beschwerdegegner (in der Folge: Beschwerdegegnerschaft) Einsprache. Mit Bauentscheid vom 28. Januar 2020 erteilte die Gemeinde Heimberg den Bauabschlag.