2. Der erste Satz von Ziffer 5.1 des Entscheids der Gemeinde Hilterfingen vom 30. November 2020 wird gestrichen und durch folgenden Satz ersetzt: «Die Sichtschutzwand wird bis auf eine Höhe von einem Meter, gemessen ab der bestehenden, begehbaren Dachfläche des Einstellraum- und Garagentrakts bewilligt. Im Übrigen wird das Baugesuch vom 5. August 2020 abgewiesen. Im Übrigen wird der Entscheid der Gemeinde Hilterfingen vom 30. November 2020 bestätigt. 3. Die Verfahrenskosten von CHF 800.– werden dem Beschwerdeführer zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist.