Die Massnahme geht zudem auch nicht über das erforderliche Mass hinaus. Eine Begrünung der Sichtschutzwand kann nicht verhindern, dass die Sichtschutzwand teilweise sichtbar bleibt und diese bei einer Dimension von 16.4 x 1.75 Meter die Ästhetikvorschriften verletzt. Einzig die Begrünung der bestehenden Sichtschutzwand anzuordnen würde daher nicht ausreichen. Es ist daher keine mildere Massnahme ersichtlich, die gleich geeignet wäre wie die von der Gemeinde verfügte. Auch wenn die Kürzung der Sichtschutzwand nicht gänzlich ohne Aufwand zu bewerkstelligen ist, erweist sie sich insgesamt betrachtet als zumutbar und verhältnismässig. 6. Zusammenfassung und Kosten