Der I.________weg ist ein stark durchgrünter Strassenzug. Viele Einfriedungen bestehen aus Hecken oder Holzzäunen mit Hecken bzw. Begrünung. Auch viele der Stützmauern und Garagendächer sind begrünt. Dort wo nichtbegrünte Einfriedungen oder Absturzsicherungen vorhanden sind, handelt es sich um sichtdurchlässige Geländer. Das Dach des Garagentrakts des Beschwerdeführers wies vor der Erstellung der Sichtschutzwand ebenfalls eine durchgehende Hecke als Absturzsicherung / Sichtschutz auf.