c) Die Liegenschaft des Beschwerdeführers liegt auf der Nordseite des I.________wegs in Hilterfingen an einem relativ stark Richtung See abfallenden Hang. Auf der nördlichen Seite des I.________wegs befinden sich die meisten Gebäude deutlich über dem Terrain der Strasse. Der Strassenraum ist von Böschungen und Stützmauern geprägt. Die meisten Garagen sind, ähnlich wie beim Grundstück des Beschwerdeführers, in den Hang hineingebaut. Auf den Stützmauern 8 Aldo Zaugg/Peter Ludwig, Kommentar zum Baugesetz des Kantons Bern, Band I, 5. Aufl., Bern 2020, Art. 9-10 N. 4