Bauten und Anlagen sind so zu gestalten, dass zusammen mit ihrer Umgebung sowohl in den Einzelheiten als auch in der Gesamterscheinung eine gute Gesamtwirkung entsteht. Bei der Beurteilung der guten Gesamtwirkung sind insbesondere zu berücksichtigen: die prägenden Elemente und Merkmale des Strassen-, Orts- und Landschaftsbildes, die bestehende und bei Vorliegen einer entsprechenden Planung