7 VGE 2019/402 vom 3. April 2020, E. 2.3. 4/9 BVD 110/2020/232 erlassen, die über die kantonalen Vorschriften hinausgehen können. Derartige Vorschriften müssen, um selbständige Bedeutung zu erlangen, konkreter gefasst sein als die Anordnungen des kantonalen Rechts, sie dürfen Letztere nicht bloss allgemein anders formulieren.8 Das Baureglement der Gemeinde Hilterfingen enthält insbesondere folgende Bestimmungen zur Gestaltung von Bauten und Anlagen: