Das Einfamilienhaus ist vom Einstellraum- und Garagentrakt zurückversetzt und liegt höher am Hang. Die horizontale Staffelung des Einstellraum- und Garagentrakts gegenüber dem Einfamilienhaus beträgt über die gesamte Länge 5 Meter und mehr. Die Staffelung in der Höhe beträgt ebenfalls mehr als 2.5 Meter. Beim bestehenden Einfamilienhaus und dem Einstellraumund Garagentrakt handelt es sich somit um ein gestaffeltes Gebäude bzw. gestaffelte Gebäudeteile, bei denen die Fassadenhöhe separat zu messen ist. Der Einstellraum- und Garagentrakt weist zusammen mit der umstrittenen Sichtschutzwand eine Gesamthöhe von 4.91 Meter auf und hält damit die zulässige Fassadenhöhe von 5.5 Meter ein.