c) Gemäss Baureglement der Gemeinde Hilterfingen beträgt die maximal zulässige Fassadenhöhe bei Bauten in der Wohnzone E1 grundsätzlich 4.5 Meter (Art. 212 Abs. 1 GBR4). Bei Hauptbauten am Hang ist ausser auf der Bergseite zudem eine Mehrhöhe von 1.0 Meter gestattet. Als Hang gilt eine Neigung des massgebenden Terrains, die in der Falllinie gemessen innerhalb des Gebäudegrundrisses wenigstens 10 % beträgt (Art. 121 Abs. 3 GBR). An- und Kleinbauten sowie eingeschossige Gebäude dürfen eine Fassadenhöhe von maximal 4.0 Meter haben.