1. Mit Schreiben vom 16. April 2020 teilte die Gemeinde Hilterfingen dem Beschwerdeführer mit, die von ihm erstellte Sichtschutzwand / Absturzsicherung auf den bestehenden Garagen auf der Parzelle Hilterfingen Grundbuchblatt Nr. F.________ sei baubewilligungspflichtig und gab ihm Gelegenheit zur Stellungnahme. Der Beschwerdeführer nahm mit der Bauverwaltung Kontakt auf und reichte am 5. August 2020 ein nachträgliches Baugesuch für eine 16.40 Meter lange und 1.75 Meter hohe Sichtschutzwand und Absturzsicherung in Edelrostoptik ein. Zudem beantragte er eine Ausnahmebewilligung für die Überschreitung der zulässigen Fassadenhöhe von An- und Kleinbauten im Umfang von 0.91 Meter.