«1. Es sei festzustellen, dass die Teilbaubewilligung des Bauentscheids der Einwohnergemeinde Safnern vom 24. Januar 2020 betreffend den Neubau der Betonmauer am L.________weg, Parzelle Safnern Nr. F.________, Gemeinde Safnern, in einer Höhe von maximal 1.36 m ab Strassenterrain G.________strasse (bei einem Strassenabstand ab Fahrbahnrand von 66 cm), in Rechtskraft erwachsen sei. 2. Der Rückbauentscheid vom 24. Januar 2020 für den 1.36 m übersteigenden Teil der Betonmauer sei aufzuheben und die heute bestehende Mauer, die 1.36 m übersteigt, sei nachträglich zu bewilligen. 3. Eventualiter: