Unterschreitung des Strassenabstands eingereicht werden müsse. Am 12. August 2019 ging das nachträgliche Baugesuch vom 8. Juli 2019 bei der Gemeinde ein. Mit Schreiben vom 6. September 2019 informierte die Gemeinde die Beschwerdeführerin, dass die Baukommission die Ausnahme nicht erteile und dass die Betonmauer entlang der G.________strasse auf die zulässige Höhe zurückzubauen sei. Sie gab ihr Gelegenheit zur Stellungnahme und zur Mitteilung, ob sie die Mauer entsprechend zurückbaue oder ob sie auf einer beschwerdefähigen Verfügung bestehe.