eine 1.20 m hohe Bruchsteinmauer zu erstellen. Sie gaben entsprechende Plankopien1 ab und die Gemeinde bestätigte, dass für dieses Vorhaben kein Baugesuch erforderlich sei. Als die Gemeinde erfuhr, dass eine höhere Mauer erstellt worden war, verlangte sie die Einreichung eines nachträglichen Baugesuchs. Auf Wunsch des Projektverfassers fand am 13. Juni 2019 eine Besprechung statt. Dort teilte dieser mit, dass die Betonmauer an der höchsten Stelle 1.83 m messe. Die Gemeinde informierte die Beschwerdeführerin und den Projektverfasser deshalb, dass zusätzlich zum nachträglichen Baugesuch auch ein Ausnahmegesuch für die 1 Vgl. Beilage 1 zur Beschwerdevernehmlassung der Gemeinde