1. Die Beschwerdeführerin ist Eigentümerin der Liegenschaft Safnern Grundbuchblatt Nr. F.________, die sich in der Wohnzone W1 befindet. Das Grundstück grenzt im Südwesten an die G.________strasse (Gemeindestrasse; Safnern Grundbuchblatt Nr. I.________) und im Südosten an das Grundstück Safnern Grundbuchblatt Nr. K.________, das sich in der Landwirtschaftszone befindet. Anlässlich einer Begehung vom 29. März 2019 informierten die Beschwerdeführerin und ihr Projektverfasser eine Vertretung der Gemeinde über die Absicht, entlang der Strasse eine 1.20 m hohe Betonmauer und entlang der Grenze zum Grundstück Nr. K.________ eine 1.20 m hohe Bruchsteinmauer zu erstellen.