c) Die Stadt Biel/Bienne publizierte das Baugesuch nachträglich im kantonalen Amtsblatt vom 31. März und 7. April 2021. Für diese Publikation reichte sie mit Schreiben vom 7. Mail 2021 eine Rechnung im Betrag von CHF 80.00 ein. Die Publikationskosten von CHF 80.00 im Zusammenhang mit dieser nachträglichen Veröffentlichung im kantonalen Amtsblatt werden separat ausgeschieden und der Beschwerdegegnerin gestützt auf Art. 52 BewD40 auferlegt. Das Inkasso der Publikationskosten erfolgt durch die Stadt Biel/Bienne.