a) Als Gesamtfazit ergibt sich, dass die Baubewilligung für den umstrittenen Mobilfunkanlagenumbau den rechtlichen Anforderungen entspricht. Das Baugesuch wurde nachträglich im kantonalen Amtsblatt veröffentlicht. Ein adaptiver Betrieb mit Korrekturfaktor wurde nicht beantragt. Die Anlage hält die Grenzwerte der NISV ein, beurteilt nach einem Worst-Case-Szenario. Auch besteht aus heutiger Sicht ein taugliches QS-System und Messverfahren für adaptive Antennen. Der Betrieb von adaptiven Antennen ohne Anwendung des Korrekturfaktors verstösst auch nicht gegen das Vorsorgeprinzip oder den Gesundheitsschutz.