Es ist zwar unbestritten, dass die Mobilfunkanlage insgesamt keine Verschönerung des Ortsbildes darstellt. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass der Antennenmast innerhalb des Eisenbahnareals liegt und unverändert bleibt. Die mit den örtlichen Gegebenheiten vertraute Denkmalpflege charakterisiert die Umgebung des Antennenstandortes aufgrund der Bahninfrastruktur mit Gleisen und Fahrleitungen als technisch-industriell und bezeichnet die Anlage vor diesem Hintergrund als beinahe «standorttypisch». Sie erachtet deshalb den Umbau als mit den Zielen des Ortsbildschutzes vereinbar und beantragt im Ergänzungsbericht vom 21. Januar 2021 ausdrücklich die Bewilligung des Antennenprojekts.