Stellungnahme zur Beschwerde In Bezug auf die Analyse und die Beurteilung ist aus der Sicht kein anderer Sachverhalt festzustellen. Wir machen an dieser Stelle noch einmal deutlich, dass das Ausmass der Beeinträchtigung hinsichtlich Ortsbild und somit des Schutzobjektes ISOS national allerhöchstens nur geringfügig ist. Mit der formulierten Auflage zur Farbgebung haben wir zudem auch das Gebot der grösstmöglichen Schonung berücksichtigt. Wir sind der Meinung, dass die erstellte Baubewilligung mit den Zielen des Ortsbildschutzes kompatibel ist. Antrag Das Antennenprojekt sei gestützt auf die vorangehende Stellungnahme zu bewilligen.