Wie aus der Erwägung 5 folgt, ist der geplante Umbau zudem ortsbildverträglich und auch mit dem Denkmalschutz vereinbar. Aus den Akten ergibt sich zudem, dass die SBB dem Vorhaben mit Bericht vom 17. September 2019 unter Auflagen zugestimmt hat.29 Dieser Bericht bildet einen integrierenden Bestandteil des angefochtenen Gesamtentscheids. Dies ergibt sich aus der Ziffer 3 des Anhangs 1 der Auflagen und Bedingungen des angefochtenen Gesamtentscheids.30 Auch hat die SBB als Grundeigentümerin der Parzelle Nr. O.________ dem Projekt zugestimmt. Die Zonenkonformität des Antennenprojekts ist nach dem Gesagten der Beurteilung der Stadt Biel/Bienne folgend zu bejahen.