Diese sind nach Lehre und Rechtsprechung grundsätzlich in den Bauzonen anzusiedeln und werden im Allgemeinen als zonenkonform betrachtet, wenn deren Bau nicht aufgrund spezieller – zum Beispiel ästhetischer – kantonaler oder kommunaler Vorschriften in einer bestimmten Bauzone zonenwidrig ist.28 Der Anlagestandort befindet sich nach dem Nutzungszonenplan der Stadt Biel/Bienne auf dem Eisenbahnareal, welches als Baugebiet zu behandeln ist. Die das Bahnareal umgebenden Nutzungszonen enthalten keine besonderen Vorschriften betreffend Mobilfunkanlagen, insbesondere kein Verbot von Mobilfunkanlagen.