24 RPG bedürfen, hängt vielmehr von ihrer Lage ab.21 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts gehören beispielsweise Erschliessungsanlagen für Wohnbauten in der Bauzone zur Bauzone, so dass Art. 24 RPG auf eine in der Stadt Schaffhausen gelegene Verkehrsfläche nicht anwendbar war.22 Ebenfalls nicht anwendbar war Art. 24 RPG auf einen von Bauzonen umgebenen Platz in der Stadt Basel,23 auf eine Kantonsstrasse mit Erschliessungsfunktion im Siedlungsgebiet24 und auf ein Bahnareal inmitten von Bauzonen.25 Hingegen fällt ein Bahnareal ausserhalb des Siedlungsgebiets, das grösstenteils an Nichtbauzonen (Landwirtschaftszone und Wald) angrenzt, in den Anwendungsbereich von Art. 24 RPG.26